Praxis-gutachter*innen für Akkreditierungsverfahren gesucht

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Dem Berufsverband liegt neben einer Qualitätsentwicklung sozialwissenschaftlicher Studiengänge die Unterstützung der dort Studierenden bei ihrer Berufsfindung besonders am Herzen. Beides schlägt sich in den Verbandsaktivitäten besonders nieder: Zum einen durch die Zusammenarbeit mit zahlreichen Hochschulen bei Angeboten zur Berufsfeldorientierung und zum anderen durch Vertretung der Berufspraxis in Akkreditierungsverfahren.

Für die wichtige Aufgabe der Vertretung in Akkreditierungsverfahren sucht die Fachgruppe Akkreditierung jetzt nach Mitgliedern, die sich in unsere Liste potentieller Gutachter:innen aufnehmen lassen möchten, damit wir bei Anfragen von Akkreditierungagenturen oder Hochschulen Kandidat:innen für die Besetzung der Gutachtendengruppe nennen können. Das war zuletzt schwierig, weil einige altgediente Mitglieder nicht mehr zur Verfügung stehen.

Worin besteht die Aufgabe?

Die Akkreditierung von Studiengängen an deutschen Hochschulen wurde im Rahmen des europa-weiten Bologna-Prozesses von den meisten Bundesländern in ihrer Hochschulgesetzgebung verankert. Sie stellt ein Element zur Qualitätssicherung des Studiums dar. Ziel des Verfahrens ist eine Beurteilung der Qualität von Studiengängen.

Im Fall einer Programmakkreditierung beauftragt die Hochschule eine Akkreditierungsagentur ihrer Wahl, stellt dort einen Antrag auf Akkreditierung und übermittelt eine Dokumentation entsprechend den Vorgaben der Agentur. Die Dokumentation umfasst eine Beschreibung des Studienprogramms (Ziele, angestrebter Abschluss, grundsätzlicher Aufbau), ein Modulhandbuch (Übersicht über alle Module und deren Lehrveranstaltungen) sowie Dokumente, die weitere relevante Informationen über den Studiengang vermitteln (z.B. Prüfungsordnung, Evaluationen, Absolvent:innenbefragungen) und gibt bei Re-akkreditierungen insbesondere Auskunft über die Weiterentwicklung des Programms.

Die Agentur benennt einen Gutachtendenausschuss, in der Regel zusammengesetzt aus zwei Hochschullehrenden und einer/einem Studierenden anderer Hochschulen sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter der Berufspraxis. Dieser Gutachtendeausschuss führt eine zumeist zweitägige Vor-Ort-Begehung des jeweiligen Instituts durch. Hierbei werden auf Grundlage der von der Hochschule eingereichten Antragsunterlagen Gespräche mit Hochschul- und Studiengangs-Verantwortlichen, den Lehrenden und Studierenden geführt. Aus den gesammelten Eindrücken entsteht ein Gutachten, auf dessen Basis dann der Akkreditierungsrat eine Entscheidung über die beantragte Akkreditierung trifft.

Im Rahmen einer Aufgabenteilung innerhalb der Gruppe sollen die Praxisgutachtenden prüfen, ob das Curriculum die Studierenden zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit befähigt. Gemessen werden kann dies etwa daran, welche fachlichen und überfachlichen Kompetenzen Studierende nach-/ ausgewiesenermaßen im Verlauf ihres Studiums erworben haben, die sich plausibel auf die von der Hochschule benannten Berufsfelder beziehen lassen müssen. Zur Abrundung von sich so abzeichnenden Profilen sollte zudem deutlich werden, welche vorgeschriebe-nen oder empfohlenen Praktika, Kooperationen mit der Berufspraxis und welche praxisnahen Veranstaltungsformen dies unterstützen. Schließlich sollte erkennbar sein, welche Beratungs-möglichkeiten/ Anlaufstellen für eine Praxisorientierung den Studierenden zur Verfügung stehen.

Es gibt Unterstützung!

Bei Fragen und Problemen steht den Gutachtenden des BDS einerseits die FG Akkreditierung als An-sprechpartnerin zur Verfügung und zum anderen gibt es von der FG eine Handreichung, die das Verfahren genauer beschreibt. Sie kann als PDF-Datei entweder über die Geschäftsstelle (info@bds-soz.de) oder über die Fachgruppe (matthias.horwitz@bds-soz.de) bezogen werden. Über beide Wege ist es auch möglich, Interesse anzumelden oder Nachfragen zu stellen.

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