BDS-AWARD 2023

Auszeichnung für eine herausragende sozialwissenschaftliche Bachelor- oder Masterthesis mit deutlichem Bezug zur außeruniversitären Praxis

Bewerbt Euch jetzt mit Eurer Abschlussarbeit!

Der Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen vergibt als berufsspezifisches Netzwerk für Sozialwissenschaftler*innen in der Praxis auch im Jahr 2023 eine Auszeichnung für eine herausragende Abschlussarbeit!

Wir möchten Studienabsolvierende prämieren, die sich in ihrer Bachelor- oder Masterthesis mit einem oder mehreren Tätigkeitsfeldern der soziologischen Berufspraxis befasst haben. Die Bandbreite reicht dabei beispielsweise von eigenen Erhebungen zu Entwicklungen in der Arbeitswelt über die Analyse von Wirkmechanismen sozialer Netzwerke bis hin zu Studien von ausgewählten Marketingstrategien.

Der Preis ist mit einer einjährigen Mitgliedschaft im BDS dotiert.
Zudem erhält der*die Gewinner*in die Möglichkeit eines Vortrags auf der
Tagung für angewandte Sozialwissenschaften (TAS) im Frühjahr 2023
und der Veröffentlichung eines Beitrags in den Medien des Berufsverbandes.

Die Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein[1] und sollen direkt von dem*der Autor*in selbst eingereicht werden. Zudem muss ein kurzes Abstract (max. 400 Wörter), dass das Thema der Arbeit herausstellt und zusätzlich verdeutlicht, worin der Praxisbezug gesehen wird, an den Verband geschickt werden. Diese Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 15.10.2022 ausschließlich im PDF-Format[2] an die Fachjury (award@bds-soz.de) gesendet werden. Wir bitten von Empfehlungsschreiben seitens der Gutachter*innen abzusehen. Voraussetzung ist, dass Teilnehmende im Falle des Gewinns mit einer Veröffentlichung ihres Namens, eines Bildes von ihnen und ihres Thesistitels auf der Homepage des BDS einverstanden sind.

Der*die Gewinner*in wird im Februar 2023 bekannt gegeben und die Auszeichnung anschließend im Rahmen der Tagung für angewandte Sozialwissenschaften (TAS) verliehen.

Verbandsmitglieder des BDS sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

[1] Abgabedatum der Arbeit an die Erst- und Zweitgutachter*innen nicht früher als der 30.06.2020.

[2] Bitte beachten Sie, dass Einsendungen gedruckter Exemplare oder anderweitiger Dateiformate        

  aus datenschutzrechtlichen und organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden können.

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